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Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden – TierHaltKennzG

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 35)

Die Kennung für die Haltung als Bestandteil der Kennnummer für Haltungseinrichtungen ausländischer Betriebe hat sich nach Maßgabe der folgenden Tabelle aus einer Kennung für die Tierart, die Haltungsform und das Herkunftsland, in dem der Betrieb seinen Sitz hat, zusammenzusetzen:
3

123
TierartHaltungsformHerkunftsland
SW – SchweinSTA – Stall
STP – Stall+Platz
FRI – Frischluftstall
AFW – Auslauf/Weide
BIO – Bio
Verwendung des zweistelligen ISO-Codes (ISO 3166 alpha-2), außer für Griechenland (EL)

Beispiel:
4SWSTAEL

Geändert durch Art. 1 G v. 17.7.2025 I Nr. 165
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25